Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Bei der am 10. März 2024 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand sind folgende Mitglieder der Kirchengemeinde Sudwalde gewählt worden:
1. Diane Beneke
2. Johann Buschmann
3. Anne Cordes
4. Anke Eickhoff
5. Jutta Heusmann
6. Tanja Klusmann-Winte
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand, Affinghäuser Str.53, 27257 Sudwalde oder beim Kirchenkreisvorstand, Hermannstr. 4, 28857 Syke, einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Sudwalde, 12.03.2024
Ort und Datum (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist)
Wie geht es weiter ?
Am Pfingstsonntag wird wird in einem Festgottesdienst, der neue Kirchenvorstand eingeführt.
Bis dahin ist der alte Kirchenvorstand geschäftsführend verantwortlich.
Kurz- und mittelfristig haben wir noch die Möglichkeit bis zu drei Kirchenvorstandsmitglieder zu berufen.
Wir sind der Meinung, dass wir für eine Kirche im Wandel einen großen, bunten, kreativen und mutigen Kirchenvorstand brauchen. Daher ist es unser Wunsch, diese Stellen auch kurzfristig zu besetzen.
Bei der am 10. März 2024 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand sind folgende Mitglieder der Kirchengemeinde Sudwalde gewählt worden:
1. Diane Beneke
2. Johann Buschmann
3. Anne Cordes
4. Anke Eickhoff
5. Jutta Heusmann
6. Tanja Klusmann-Winte
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand, Affinghäuser Str.53, 27257 Sudwalde oder beim Kirchenkreisvorstand, Hermannstr. 4, 28857 Syke, einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Sudwalde, 12.03.2024
Ort und Datum (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist)
Wie geht es weiter ?
Am Pfingstsonntag wird wird in einem Festgottesdienst, der neue Kirchenvorstand eingeführt.
Bis dahin ist der alte Kirchenvorstand geschäftsführend verantwortlich.
Kurz- und mittelfristig haben wir noch die Möglichkeit bis zu drei Kirchenvorstandsmitglieder zu berufen.
Wir sind der Meinung, dass wir für eine Kirche im Wandel einen großen, bunten, kreativen und mutigen Kirchenvorstand brauchen. Daher ist es unser Wunsch, diese Stellen auch kurzfristig zu besetzen.